Jedes unserer Mitgliedsunternehmen ist willkommen, an der BIPS Initiative teilzunehmen. Die Initiative ist so angelegt, dass jedes Unternehmen unabhängig von der Größe oder Branche teilnehmen kann. Es spielt auch keine Rolle, ob das Unternehmen schon Erfahrungen auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit gesammelt hat oder noch ganz am Anfang steht.
Jedes Unternehmen kann individuell und flexibel Maßnahmen in den Bereichen Rohstoffgewinnung, Umgang mit Ressourcen und Energieeinsatz, regionales Einkaufsverhalten, fairer Handel und faire Arbeitsbedingungen, Produktqualität und Transparenz, nachhaltige Produktion sowie vielen weiteren Gebieten ergreifen (siehe Kriterien). Der BDIH unterstützt Sie bei Ihren Fragen. Der allererste Schritt ist Ihr Beitritt zu BIPS.
Beitritt
Der erste Schritt zum Beitritt ist das Ausfüllen der Beitrittserklärung und deren Versenden an den BDIH. Eine pdf-Vorlage finden Sie hier zum Download. Mit dem Beitritt erklären Sie sich bereit, jährlich einen Fortschrittsbericht (COP = „communication on progress“) einzureichen und die öffentliche Rechenschaftsplicht und das Gebot der Transparenz zu unterstützen.
Mit Ihrem Beitritt akzeptieren Sie auch die Allgemeinen Teilnahmebedingungen, die Sie hier finden. Sobald der BDIH Ihnen den Beitritt bestätigt hat, ist Ihr Unternehmen an BIPS beteiligt...
COP / Fortschrittsbericht
Um die Anforderungen eines COP zu erfüllen, müssen Sie keinen umfangreichen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen, vielmehr kann eine einfache Darstellung des Ziels und des erzielten Fortschritts auf zwei bis drei Seiten völlig ausreichen.
Im Zuge der Weiterentwicklung von Unternehmen wird erwartet, dass die Unternehmen immer wieder neue Ziele aufzeigen bzw. bei einem Scheitern der gesteckten Ziele neue Wege beschreiten. Für höchstmögliche Transparenz sollten Sie Ihre Ergebnisse mit Zahlenmaterial oder Dokumenten belegen.
Einen einfachen Muster-COP finden Sie als pdf zum Download hier. Sie können den COP tabellarisch gestalten, unterteilt in die verschiedene Bereiche, die Sie abdecken. Stellen Sie die Kategorien dar, in denen sie Fortschritte zu berichten haben.
Können Sie in einzelnen Kategorien nur von Teilen Ihres Unternehmens – beispielsweise einem Geschäftsfeld oder der Geschäftstätigkeit in einem Land – Fortschritte berichten, ist das in Ordnung. Allerdings sollten Sie das in Ihrem COP erwähnen.
Im Bericht haben nur aktuelle Maßnahmen (des Vorjahres), jedoch keine länger zurückliegenden Maßnahmen Platz. Erwähnen Sie fortlaufende Programme nur, wenn Sie auch sagen können, welche neuen Elemente im letzten Jahr hinzugefügt wurden und wie sich daraus Fortschritte bei der Verwirklichung der Kategorien ableiten.
Wenn es keine neuen Programme gibt und Sie über ruhende oder länger zurückliegende Maßnahmen berichten wollen, dann geben Sie an, warum Sie diese in der COP für erwähnenswert halten und wann Sie stattfanden (siehe Muster-COP).
Öffentlichkeitsarbeit
Mit dem Beitritt zu BIPS verpflichten Sie sich, Ihr Engagement im Themenfeld der Nachhaltigkeit in der Öffentlichkeit darzustellen. Dies erfordert im Rahmen Ihres Internetauftritts eine spezielle Nachhaltigkeitsseite, die der BDIH mit seiner Teilnehmerliste verlinken kann.
Im Rahmen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen ist vorgesehen, dass auf Ihrer Nachhaltigkeitsseite keine direkte Produktwerbung stattfindet (interne Verlinkung ist allerdings möglich). Außerdem müssen dort die COP veröffentlicht und ein Link zur BDIH BIPS-Website eingerichtet werden.
Darüber hinaus können Sie den BDIH über Ihre Aktionen im Bereich Nachhaltigkeit mit Text und Bildmaterial informieren. Diese Informationen werden in den NEWS-Bereich des BIPS-Webs eingestellt.
Die bei der Teilnahme an der BIPS-Initative anfallenden Kosten sind in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen geregelt.